Orthopädieschuhe
Bei orthopädischen Maßschuhen handelt es sich um einen in handwerklicher Einzelanfertigung hergestellten, individuellen
Maßschuh, der mit evtl. erforderlichen Zusatzabeiten zum
orthopädischen Maßschuh wird.
Er wird für den einzelnen erkrankten, funktionsgestörten oder
(form-) fehlerhaften Fuß nach besonderen Maß- und Modellverfahren erstellt und über einen individuellen Leisten handwerklich gefertigt.
Orthopädische Veränderung am Konfektionsschuh
oder nachträgliche orthopädische Veränderung am orthopädischen Maßschuh dienen dazu, den vorhandenen Schuh so zu gestalten, dass durch einzelne oder in Kombination vorgenommene
Arbeiten am Absatz
Arbeiten zur Schuherhöhung
Arbeiten an der Sohle
Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung
Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränken, beseitigt oder gemindert werden.
Diese Arbeiten müssen seit 01.04.2002 für diverse Krankenkassen, wie AOK, IKK, BEK, vor der Ausführung genehmigt werden. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Erstlieferung 3 Paare umfasst, für das jeweilige weitere halbe Jahr steht 1 Paar zur Disposition.
Fußeinlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung
oder Bettung von Fußdoformitäten, zur Entlastung oder Lastum-
verteilung der Fußweichteile , der Bein- oder auch Wirbelsäulen-
gelenke. Sie werden aus Kork, Leder oder thermoplastischem
Kunstoff geformt.
Aufgrund des erforderlichen Ausgleichs der Sensibilität, der Statik
und Dynamik des Fußes erfolgt die Einlagenversorgung in
der Regel beidseitig.
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